Der Countdown läuft

Ab dem 01. Januar 2016 Rauchmelderpflicht in jedem Wohngebäude!

TerminBei uns in Niedersachsen müssen bis zum Jahresende alle, auch schon lange bestehende, Wohngebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten gilt diese Pflicht bereits seit November 2012.

Damit herrscht in Niedersachsen ab 1. Januar 2016 für sämtliche Wohngebäude die Rauchmelderpflicht.

Gesetzliche Pflicht

Laut § 44 der niedersächsischen Bauordnung müssen alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

 

Wer ist Zuständig?

Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind in Niedersachsen gemäß Bauordnung die Eigentümer. Für Pflege und Wartung der Geräte sind die Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte verantwortlich, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Pflicht selbst.

Häufig kann es vorkommen das die Nutzer mit der notwendigen Wartung überfordert sind, oder der, für den Vermieter notwendigen, Nachweispflicht nicht sorgsam nachkommen. Um sicher zu gehen empfehlen wir daher die Wartung in Eigentümerhand zu belassen oder zertifizierte Fachkräfte zu beauftragen.

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Unsere Empfehlung:

Da rund 1/3 aller Brände auf elektrische Geräte zurück zu führen sind (Siehe hierzu auch Brandursachestatistik des ISF ), raten wir euch auch die Räume in denen die meisten elelektrischen Geräte stehen, und somit eine erhöte Brandgefahr besteht, mit Rauchmeldern auszustatten. Aus unserer Sicht dürften das das Wohnzimmer und das Arbeitszimer sein.
Für Küchen und Bäder sind herkömmliche Photo-Optische-Rauchmelder ungeeignet da durch Koch- und Wasserdäpfe häufiger Fehlalarm ausgelöst werden würde und dieser dann ignoriert / das System als unzuverlässig darestelt ("Dast ist bestimmt wieder ein Fehlalarm.").

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