Bezeichnung der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen - R-Sätze; Kombination der R-Sätze
R 1 |
In trockenem Zustand explosionsgefährlich |
R 2 |
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich |
R 3 |
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich |
R 4 |
Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen |
R 5 |
Beim Erwärmen explosionsfähig |
R 6 |
Mit und ohne Luft explosionsfähig |
R 7 |
Kann Brand verursachen |
R 8 |
Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen |
R 9 |
Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen |
R 10 |
Entzündlich |
R 11 |
Leichtentzündlich |
R 12 |
Hochentzündlich |
R 14 |
Reagiert heftig mit Wasser |
R 15 |
Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase |
R 16 |
Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen |
R 17 |
Selbstentzündlich an der Luft |
R 18 |
Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich |
R 19 |
Kann explosionsfähige Peroxide bilden |
R 20 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen |
R 21 |
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut |
R 22 |
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken |
R 23 |
Giftig beim Einatmen |
R 24 |
Giftig bei Berührung mit der Haut |
R 25 |
Giftig beim Verschlucken |
R 26 |
Sehr giftig beim Einatmen |
R 27 |
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut |
R 28 |
Sehr giftig beim Verschlucken |
R 29 |
Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase |
R 30 |
Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden |
R 31 |
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase |
R 32 |
Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase |
R 33 |
Gefahr kumulativer Wirkungen |
R 34 |
Verursacht Verätzungen |
R 35 |
Verursacht schwere Verätzungen |
R 36 |
Reizt die Augen |
R 37 |
Reizt die Atmungsorgane |
R 38 |
Reizt die Haut |
R 39 |
Ernste Gefahr irreversiblen Schadens |
R 40 |
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung |
R 41 |
Gefahr ernster Augenschäden |
R 42 |
Sensibilisierung durch Einatmen möglich |
R 43 |
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich |
R 44 |
Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß |
R 45 |
Kann Krebs erzeugen |
R 46 |
Kann vererbbare Schäden verursachen |
R 48 |
Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition |
R 49 |
Kann Krebs erzeugen beim Einatmen |
R 50 |
Sehr giftig für Wasserorganismen |
R 51 |
Giftig für Wasserorganismen |
R 52 |
Schädlich für Wasserorganismen |
R 53 |
Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben |
R 54 |
Giftig für Pflanzen |
R 55 |
Giftig für Tiere |
R 56 |
Giftig für Bodenorganismen |
R 57 |
Giftig für Bienen |
R 58 |
Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben |
R 59 |
Gefährlich für die Ozonschicht |
R 60 |
Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen |
R 61 |
Kann das Kind im Mutterleib schädigen |
R 62 |
Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen |
R 63 |
Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen |
R 64 |
Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen |
R 65 |
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen |
R 66 |
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen |
R 67 |
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen |
R 68 |
Irreversibler Schaden möglich |
Kombinationen der R-Sätze
R 14/15 |
Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase |
R 15/29 |
Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase |
R 20/21 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut |
R 20/22 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken |
R 20/21/22 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut |
R 21/22 |
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken |
R 23/24 |
Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut |
R 23/25 |
Giftig beim Einatmen und Verschlucken |
R 23/24/25 |
Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut |
R 24/25 |
Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken |
R 26/27 |
Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut |
R 26/28 |
Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken |
R 26/27/28 |
Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut |
R 27/28 |
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken |
R 36/37 |
Reizt die Augen und die Atmungsorgane |
R 36/38 |
Reizt die Augen und die Haut |
R 36/37/38 |
Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut |
R 37/38 |
Reizt die Atmungsorgane und die Haut |
R 39/23 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen |
R 39/24 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut |
R 39/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken |
R 39/23/24 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut |
R 39/23/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken |
R 39/24/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 39/23/24/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 39/26 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen |
R 39/27 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut |
R 39/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken |
R 39/26/27 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut |
R 39/26/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken |
R 39/27/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 39/26/27/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 42/43 |
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich |
R 48/20 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen |
R 48/21 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut |
R 48/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken |
R 48/20/21 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut |
R 48/20/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken |
R 48/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 48/20/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 48/23 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen |
R 48/24 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut |
R 48/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken |
R 48/23/24 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut |
R 48/23/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken |
R 48/24/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 48/23/24/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 50/53 |
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben |
R 51/53 |
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben |
R 52/53 |
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben |
R 68/20 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen |
R 68/21 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut |
R 68/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken |
R 68/20/21 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut |
R 68/20/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken |
R 68/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 68/20/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |