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Gasflaschen haben eine farbliche Kennzeichng ihres Inhaltes..

Farbkennzeichnung von Flaschengasen

Die Euro-Norm DIN EN 1089-3 sieht eine neue Kennzeichnung von Gasflaschen vor. Sie wurde im Juli 1997 veröffentlicht. Aufgrund besonderer nationaler Bedingungen ist die Norm in Deutschland spätestens ab dem 1. Juli 2006, anzuwenden.

Wesentliche Punkte der DIN EN 1089-3

  • Die Norm gilt für industrielle und medizinische Gasflaschen, außer für Flüssigkeitsgasflaschen und Feuerlöscher.
  • Die Farbkennzeichnung ist nur für die Flaschenschulter vorgeschrieben. Falls entsprechend der Norm eine Kennzeichnung mit 2 Farben gefordert ist (z.B. Gasgemische für medizinische Anwendung), wird diese in Ringen auf der Flaschenschulter angebracht.
  • Die Farbe des zylindrischen Flaschenkörpers ist in der Norm nicht festgelegt. Um eine möglichst einheitliche Farbkennzeichnung für Anwender und Einsatzkräfte zu erzielen, hat sich die deutsche Gaseindustrie je nach Gasart auf ein bis drei Wahlmöglichkeiten wie folgt geeinigt: Der zylindrische Flaschenkörper kann in der alten Kennfarbe erhalten bleiben, wird jedoch aus Zweckmäßigkeitsgründen im Laufe der Zeit vorwiegend auf grau oder die neue Schulterfarbe umgestellt werden.
  • Der Großbuchstabe "N" weist auf die Farbkennzeichnung nach der neuen Norm hin und wird zweimal, gegenüberliegend versetzt, auf der Flaschenschulter aufgebracht. Die Farbe der "N"-Kennzeichnung ist weiß, schwarz oder blau, je nach Schulterfarbe und Kontrast. Bei Flaschen, deren Kennzeichnungsfarbe sich nicht ändert, z.B. Wasserstoff oder Kohlendioxid, ist das "N" nicht erforderlich.
  • Flaschen für Gase zur Inhalation (Atemgase) und für medizinische Anwendungen erhalten, zur deutlichen Unterscheidung von Gasflaschen für industriellen Einsatz, im zylindrischen Teil einen weißen Flaschenkörper.
  • Die Gasindustrie hat wegen der großen Anzahl der im Verkehr befindlichen Gasflaschen hat mit der Umstellung bereits am 1. Januar 1998 begonnen um sie bis zum 1. Juli 2006 abzuschließen.

Durch die Markierung der neuen Farbkennzeichnung mit dem Großbuchstaben "N" (Neu, New, Nouveau) auf der Gasflaschenschulter und durch die unterschiedlichen Ventilanschlüsse nach DIN 477 für die verschiedenen Gasarten sind Verwechslungen praktisch ausgeschlossen.

Wichtiger Hinweis:

Die einzig verbindliche Kennzeichnung des Gaseinhalts erfolgt auf dem Gefahrgutaufkleber. Die Farbkennzeichnung dient als zusätzliche Information über die Eigenschaften der Gase (brennbar, oxidierend, giftig usw.). Sie ist bereits erkennbar, wenn der Gefahrgutaufkleber wegen zu großer Entfernung noch nicht lesbar ist.

Der dargestellte Gefahrgutaufkleber erfüllt die Anforderungen der Transportvorschriften (GGVS/ GGVE) und erhält, z.B. für technischen Sauerstoff, die nachfolgend erläuterten Informationen:

Zahlenerklärung:

(1) Risiko und Sicherheitssätze

(2) Gefahrzettel

(3) Zusammenfassung des Gases bzw. des Gasgemisches

(4) Produktbezeichnung des Herstellers

(5) EWG-Nummer bei Einzelstoffen oder das Wort "Gasgemisch"

(6) Vollständige Gasbenennung nach GGVS

(7) Herstellerhinweis

(8) Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers

Farbtafel: Reingase / Gasgemische für den industriellen Einsatz

Alt

 

Neu   Alt Neu
                 

blau

blau

weiß

blau (grau)

  grau

grau (schwarz)

leuchtendgrün

grau
(leuchtendgrün)

Sauerstoff techn.

 

 

Xenon, Krypton, Neon

                 
gelb

gelb
(schwarz)

kastanienbraun

kastanienbraun
(schwarz, gelb)

  rot

rot

rot

rot

Acetylen 

 

 

Wasserstoff

                 
grau

grau

dunkelgrün

grau
(dunkelgrün)

  rot

rot
(dunkelgrün)

rot

grau

Argon   Formiergas (Gemisch Stickstoff/Wasserstoff)

 

                 
dunkelgrün

dunkelgrün

schwarz

dunkelgrün (grau, schwarz)

  grau

grau

leuchtendgrün

grau

Stickstoff

  Gemisch Argon/Kohlendioxid

 

                 
grau

grau

grau

grau

  grau

grau

leuchtendgrün

grau

Kohlendioxid  

Druckluft

 

Anmerkung:
Der zylindrische Flaschenmantel kann verschiedene Farben aufweisen, von denen eine farblich dargestellt ist und die andere(n) in Klammern erwähnt ist (sind).

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